Hausordnung

Liebe Kinogäste,

um den Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich zu gestalten und einen reibungslosen Betriebsablauf gewährleisten zu können, gelten für unser Kino die folgenden Hausregeln:


1. Geltungsbereich für diese Hausordnung ist das gesamte Kino-Gebäude inklusive Zugang sowie dazugehörige Außenanlagen. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behält sich das Kino jederzeit das Recht auf Hausverweis, Hausverbot sowie sämtliche weiteren rechtlichen Schritte nach angemessener Wahl vor.

2. Der Zutritt zum Kinosaal ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Das auf der Eintrittskarte angegebene Datum und Uhrzeit sowie die Reihen- und Sitzplatznummer sind verbindlich. Auf Verlangen sind die Eintrittskarte sowie ein ggfs. verwendeter Ermäßigungsnachweis jederzeit vorzuzeigen. Die Eintrittskarte ist bis zum Verlassen des Kinos aufzubewahren. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe von EUR 60,- verpflichtet und erhalten Hausverbot. 

3. Beim Kauf erhaltenes Wechselgeld ist umgehend auf Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Erhaltene Eintrittskarten sind ebenfalls auf Richtigkeit zu überprüfen (Filmtitel, Datum, Uhrzeit, Sitzplatz etc.), auch hier sind spätere Reklamationen ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme einer Ermäßigung muss vor dem Ausdruck der Eintrittskarten dem Kassenpersonal bekanntgegeben und durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden. 

4. Der Umtausch von Eintrittskarten kann aus Kulanzgründen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, bis 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Vorführung erfolgen. Zur Vorführung zählen auch Trailer etc., die vor dem Hauptfilm gezeigt werden.

 

5. Rückforderungen gezahlter Eintrittsgelder, die auf dem Inhalt der vorgeführten Filme beruhen, sind ausgeschlossen. Für physische oder psychische Schädigungen, die aus dem Inhalt oder der Qualität der vorgeführten Filme resultieren, ist jegliche Haftung durch das Kino ausgeschlossen. 

6. Zum Schutz von Säuglingen und Kleinkindern behält sich das Kino das Recht vor, Kindern bis drei Jahren keinen Eintritt zu den Kinosälen zu gewähren. 

7. Das Kino behält sich nachträgliche Änderungen an bereits ausgedruckten oder anderweitig veröffentlichten bzw. publizierten Programmen, Spielzeiten etc. vor. 

8. Aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, u.a. des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, ist das Kino verpflichtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Freiwilligen Kontrolle der Filmwirtschaft (FSK-Altersfreigabe) zu achten. Im Zweifelsfall ist das Alter durch ein entsprechendes Dokument (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) nachzuweisen. 

9. Im Kinosaal sind Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino untersagt. Filme sind urheberrechtlich geschützte Werke gem. §2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers ist strafbar gem. §106 i.V.m. §15, 16, 17 UrhG. Insbesondere das Mitschneiden von Bild und Ton während einer öffentlichen Vorführung ist verboten gemäß §106, 16 i.V.m. §53 Abs. 7 UrhG. Zur Feststellung des Gebrauchs von Aufzeichnungsgeräten können die Kinos mit entsprechender Technik überwacht werden. Das Kino ist gesetzlich verpflichtet, jeden Versuch eines Abfilmens zur Anzeige zu bringen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich das Kino vor. 

10. Da es sich bei dem Kino zugleich um einen konzessionierten und behördlich kontrollierten Gastronomiebetrieb handelt, ist das Mitbringen eigener Speisen und Getränke untersagt. 

11. Im gesamten Kinogebäude herrscht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und ähnliche Genussmittel mit Rauch- oder Geruchsentwicklung. 

12. Das Blockieren von Fluchtwegen ist untersagt. 

13. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und ähnlichen Gegenständen ist im Gebäude untersagt. 

14. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt (ausgenommen sind registrierte Assistenzhunde). 

15. Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen oder Gegenständen, von denen in irgendeiner Art und Weise eine Gefahr ausgeht, ist untersagt. Die Verwendung von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen ist verboten. Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt. 

16. Für Wertgegenstände, Garderobe und sonstige in das Gebäude mitgebrachte Gegenstände lehnt das Kino bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch Fremdeinfluss jegliche Haftung ab. 

17. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Gebäudes verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die sich erst innerhalb des Gebäudes in einen derartigen Zustand versetzen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder. 

18. Personen, die in irgendeiner Art und Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen, demontieren oder entfernen, werden des Gebäudes verwiesen. Das Kino behält sich die Geltendmachung darüber hinaus gehender Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen bedrohen, gefährden oder verletzen oder den geregelten Betriebsablauf auf andere Art und Weise stören. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder. 

19. Das Verteilen oder Verkaufen von Prospekten, Flugblättern, anderen Druckerzeugnissen, Werbeartikeln oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino untersagt. 

20.Das Betreten der Bühne ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Kinoleitung gestattet. Für Schäden an der Leinwand oder im Bühnenbereich werden Haftungsansprüche geltend gemacht.

21. Im Gefahrenfall ist den Anweisungen der Kino-Mitarbeiter in jedem Fall Folge zu leisten.