FSK UND JUGENDSCHUTZ

Gut zu wissen: TIPPS für Eltern zum Kinobesuch

Im folgenden Text möchten wir einen Einblick und wichtige  Informationen zum Thema Jugendschutz und Altersfreigaben geben. Häufige Fragen und wissenswerte Sachverhalte sollen Ihnen einen entspannten Kinobesuch im CINEMA garantieren und somit ungewollte Überraschungen an der Kinokasse vermieden werden.

FSK bedeutet „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft”, zu der sich die deutsche Filmbranche verpflichtet hat. In den Prüfverfahren der FSK werden für die Kinofilme die Freigaben für verschiedene Altersstufen vorgenommen. Dies sind keine Empfehlungen, sondern verpflichtende Freigaben, an die sich Kinobetreiber, Eltern und Kinder halten müssen.

 

Eine festgesetzte Altersbeschränkung ist laut Jugendschutzgesetz im Kino eine absolute Pflicht, wenn Filme öffentlich vorgeführt werden.

Nicht nur die FSK-Freigabe eines Films entscheidet allerdings darüber, ob jemand eine Kinovorstellung besuchen darf. Auch das Jugendschutzgesetz sieht Einschränkungen vor, z.B. wenn es darum geht, zu welchen Uhrzeiten Kinder eine Kinovorstellung allein besuchen dürfen.
Mehr Infos zu den Themen FSK und Jugendschutz gibt es auf folgenden Seiten.

Kinobesuch mit Erziehungsbeauftragten

Wenn Sie Ihr Kind mit einer Erziehungsbeauftragten Person ins Kino gehen lassen, ist eine schriftliche Zustimmung eines Elternteils in Form einer Vollmacht erforderlich.
Zu Ihrer Erleichterung haben wir für Sie ein Formular vorbereitet, das Sie zu diesem Zweck verwenden können. Bitte laden Sie das Formular HIER herunter, drucken Sie es aus, füllen Sie es aus und unterschreiben Sie es ordnungsgemäß.
Die Erziehungsbeauftragte Person muss das Dokument unserem Kinopersonal auf Nachfrage beim Besuch mit Ihrem Kind vorlegen können.

FSK

ALTERSEINSTUFUNG

In den Prüfverfahren der FSK werden die Freigaben für fünf Altersstufen vorgenommen. Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass das Wohl von Minderjährigen nicht beeinträchtigt wird.

FSK-KENNZEICHEN

In der folgenden Übersicht informieren wir Sie über die jeweiligen Freigaben der FSK und deren Bedeutung.

FSK ab 0 freigegeben / Freigegeben ohne Altersbeschränkung

FSK ab 0 freigegeben / Freigegeben ohne Altersbeschränkung Das Kennzeichen "FSK ab 0 freigegeben" entspricht dem Kennzeichen "Freigegeben ohne Altersbeschränkung". Dieser Film ist für jedes Alter freigegeben. Bitte beachten Sie dennoch, dass der Zutritt im Cinema für Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren sowohl aufgrund des Lautstärkepegels im Saal als auch aus Rücksichtnahme auf andere Gäste nicht gestattet werden kann.

FSK ab 6 freigegeben

Dieser Film ist für Personen ab einem Alter von 6 Jahren freigegeben. Der Zutritt für Kinder unter 6 Jahren ist auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht gestattet.

FSK AB 12 FREIGEGEBEN​

Dieser Film ist für alle Besucher ab 12 Jahren freigegeben. In Begleitung von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person dürfen allerdings nach §11 Abs.2 JuSchG auch Kinder ab 6 Jahren diesen Film sehen. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet. Wenn Sie Ihr Kind mit einem Erziehungsbeauftragtem ins Kino gehen lassen, ist eine schriftliche Zustimmung eines Elternteils nötig. Hier können Sie sich das Formular dafür herunterladen und ausdrucken.

FSK ab 16 freigegeben

Dieser Film ist nur für Jugendliche ab 16 Jahren freigegeben. Auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Zutritt für Personen unter 16 Jahren nicht gestattet.

FSK ab 18 / Keine Jugendfreigabe

Das Kennzeichen "FSK ab 18" entspricht dem Kennzeichen "Keine Jugendfreigabe". Bei Filmen mit dieser Kennzeichnung ist der Zutritt unter 18 Jahren grundsätzlich nicht gestattet, egal ob mit oder ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

KEINE KENNZEICHNUNG / Keine Freigabe

Hat ein Film noch gar keine FSK-Kennzeichnung erhalten, ist der Zutritt nur für Personen ab 18 Jahren gestattet.

FSK ab 0 freigegeben / Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Das Kennzeichen „FSK ab 0 freigegeben“ entspricht dem Kennzeichen „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“. Dieser Film ist für jedes Alter freigegeben. Bitte beachten Sie dennoch, dass der Zutritt im Cinema für Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren sowohl aufgrund des Lautstärkepegels im Saal als auch aus Rücksichtnahme auf andere Gäste nicht gestattet werden kann.

Dieser Film ist für Personen ab einem Alter von 6 Jahren freigegeben. Der Zutritt für Kinder unter 6 Jahren ist auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht gestattet.

Dieser Film ist für alle Besucher ab 12 Jahren freigegeben. In Begleitung von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person dürfen allerdings nach §11 Abs.2 JuSchG auch Kinder ab 6 Jahren diesen Film sehen. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet. Wenn Sie Ihr Kind mit einem Erziehungsbeauftragtem ins Kino gehen lassen, ist eine schriftliche Zustimmung eines Elternteils nötig. Hier können Sie sich das Formular dafür herunterladen und ausdrucken.

Dieser Film ist nur für Jugendliche ab 16 Jahren freigegeben. Auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Zutritt für Personen unter 16 Jahren nicht gestattet.

Das Kennzeichen „FSK ab 18“ entspricht dem Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“. Bei Filmen mit dieser Kennzeichnung ist der Zutritt unter 18 Jahren grundsätzlich nicht gestattet, egal ob mit oder ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Hat ein Film noch gar keine FSK-Kennzeichnung erhalten, ist der Zutritt nur für Personen ab 18 Jahren gestattet.

 

Das Jugendschutzgesetz

m Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu schützen, greifen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes – hier wird z.B. die gesetzlich erlaubte Aufenthaltsdauer von Minderjährigen im Kino bindend definiert. Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Kinder unter 14 Jahren bis max. 20 Uhr allein im Kino aufhalten, Jugendliche unter 16 Jahren bis 22 Uhr, und Jugendliche unter 18 Jahren bis max. 24 Uhr. Ausnahmen gibt es nur, wenn Minderjährige das Kino mit einer erziehungsberechtigten Begleitung besuchen. Wichtig ist jedoch, dass die festgelegte Altersfreigabe eines Films trotzdem beachtet werden muss.

FAQ

Die PG-Regelung gilt bei Filmen mit der FSK 12. Nur in Begleitung eines Elternteils oder erziehungsberechtigten Person mit schriftlicher Genehmigung durch die Eltern darf ein Kind ab 6 Jahren die Vorstellung besuchen.

Ja. Seit dem 01.05.2021 gilt diese Regelung auch, wenn Kinder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind. Eltern können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen wie z.B. Verwandten oder anderen Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis. Diese Übertragung muss allerdings durch eine entsprechende Vollmacht schriftlich bestätigt sein und dem Kinopersonal auf Verlangen vorgezeigt werden.

a, solange das Alter des Kindes der FSK-Freigabe des Films entspricht. Dies gilt jedoch auch nur unter der Bedingung, dass die volljährige Begleitperson von einem Elternteil eine Erziehungsbeauftragung erhalten hat. Führen Sie beim Kinobesuch das entsprechende unterzeichnete Formular mit.

In Bezug auf Altersfreigaben (FSK) hat der Erziehungsauftrag keine Wirkung. Die Altersfreigaben bleiben auch in Anwesenheit eines Erziehungsbeauftragten ausnahmslos bindend und können nicht umgangen werden. Einzige Ausnahme ist die „Parental Guidance“ Regelung, die bei Filmen mit der FSK 12 greifen kann.

Ja. Die Prüfung des Vorprogramms wird ebenfalls durch die FSK vorgenommen.

Die gesetzliche Regelung kann im Jugendschutzgesetz §11 nachgelesen werden.

Wenn es um eine öffentliche Veranstaltung wie einen Kinobesuch geht, wird den Eltern durch den Jugendschutz und FSK die Verantwortung vom Gesetzgeber entzogen. Als Kinobetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, uns an diese Vorgabe zu halten.

Nein. Dies ist grundsätzlich verboten. Lediglich innerhalb der PG-Regelung wird eine Ausnahme gemacht und betrifft ausschließlich Filme mit einer FSK 12, und hier auch nur für Kinder ab 6 Jahren.

Da wir Filme öffentlich vorführen, darf leider keine Ausnahme bei der FSK gemacht werden.

Links

Unter diesen Links finden Sie mehr Informationen zum Thema FSK und Jugendschutz:


FSK
Die offizielle Homepage der FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)

BMFFSJ
Die offizielle Homepage des Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (für alle Infos zu Jugendschutz)